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   OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - VII-Verg 6/11   

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OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - VII-Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,7661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,7661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2011 - VII-Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,7661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Formfehler: Hausarztvertrag in Westfalen-Lippe geplatzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Das Bundessozialgericht hat abweichend von der zuvor durch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen als Vorinstanz vertretenen Auffassung, die Erstellung einer Abrechnung durch externe private Dritte sei datenschutzrechtlich zulässig, wenn eine entsprechende Einwilligung der Patienten vorliege, in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2008 (B 6 KA 37/07) festgestellt, dass für eine Übermittlung von Patientendaten durch Leistungserbringer an externe private Abrechnungsstellen die erforderliche gesetzliche Grundlage fehle und die Leistungserbringer auch bei einer entsprechenden Einwilligung oder unter Rückgriff auf die allgemeinen Erlaubnistatbestände des Bundesdatenschutzgesetzes nicht berechtigt seien, personenbezogene Daten weiterzugeben.

    Jedoch setzt das Gesetz an zahlreichen Stellen eine Abrechnung zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung als selbstverständlich voraus, etwa bei der Honorarverteilung ( § 85 Abs. 4 SGB V ) , der Zuweisung von Regelleistungsvolumina ( § 87b Abs. 5 Satz 3 SGB V ) , der Abrechnungsprüfung ( § 106a SGB V ) oder bei den Datenübermittlungspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung (§ 295 Abs. 2 SGB V) (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.2008 - 6 KA 37/07, Rdnr. 25).

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03

    Ausschreibungsgewinnerin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Rechtsfolge des Verstoßes gegen die Informationspflicht ist die Rechtsunwirksamkeit des Vertragsschlusses (vgl. BGH, Urteil v. 22.02.2005 - KZR 36/03).

    Die Regelungen über die Informationspflicht des öffentlichen Auftraggebers dienen dem Schutz des unterlegenen Bieters, der über den Ausgang des Vergabeverfahrens informiert werden soll (vgl. dazu und zum folgenden BGH, Urteil v. 22.02.2005 - KZR 36/03).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluss vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter des Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, in dem der Antragsteller die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann (EuGH, Urteil v. 28.10.1999, Rs. C-81/98 "Alcatel Austria", NZBau 2000, 33 ff.) Bei Zugrundelegung dessen beschränkt sich die Informationspflicht nicht auf den Kreis der Bieter, die bereits Angebote abgegeben haben.

    Mit dieser Regelung entspricht der Verordnungsgeber dem gemeinschaftsrechtlichen Gebot, die dem Vertragsschluss vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen (EuGH, Urt. v. 28.10.1999 - Rs. C-81/98, - Alcatel Austria AG/Bundes-ministerium für Wissenschaft und Verkehr).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (EuGH, Beschl. v. 19.6.2003, C 249/01; BVerfG, Beschl. v. 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03, BGH, Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04; BGH Urteil v. 10.11.2009 - X ZB 8/09).

    Dafür, dass der Antragstellerin infolge der Missachtung von § 97 Abs. 1 GWB zumindest ein Schaden zu entstehen droht, genügt, dass der behauptete Vergaberechtsverstoß geeignet ist, die Aussichten auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (BVerfG a.a.O.; BGH, Beschl. v. 10.11.2009 - X ZB 8/09).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Dagegen können Bieter nicht mit Erfolg beanspruchen, dem Auftraggeber eine andere Leistung mit anderen Beschaffungsmerkmalen und Eigenschaften, als von ihm in den Verdingungsunterlagen festgelegt worden ist, anzudienen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2010 - VII-Verg 42/09 und v. 03.03.3010 - VII-Verg 46/10 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09

    Anforderungen an die Ausschreibung baubegleitender Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Die den Gegenstand des HzV-Vertrages ausmachenden ärztlichen Versorgungsleistungen fallen in den Anwendungsbereich der VOF a.F., da sie freiberuflich erbracht werden und ihr Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (§ 5 VgV a.F. und § 1 VOL/A a.F.; vgl. zum gedanklichen Ansatz bei Art. 11 Abs. 2 c Richtlinie 92/50, nunmehr Art. 30 Abs. 1 c Richtlinie 2004/18: Marx in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 1 Rn. 61; Bischoff in Willenbruch/Bischoff, Kompaktkommentar Vergaberecht, § 1 VOL/A Rdn. 13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.04.2010 - VII-Verg 55/09).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Die Feststellung einer mindestens nicht ausschließbaren Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers ist neben einer Rechtsverletzung für den Erfolg des Nachprüfungsantrags unerlässlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.6.1010 - VII-Verg 10/10; Beschl. v. 14.4.2010 - VII-Verg 60/09).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Die Feststellung einer mindestens nicht ausschließbaren Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers ist neben einer Rechtsverletzung für den Erfolg des Nachprüfungsantrags unerlässlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.6.1010 - VII-Verg 10/10; Beschl. v. 14.4.2010 - VII-Verg 60/09).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bund finanziert und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2009, C-300/07, "Oymanns"; LSG NRW, Beschluss vom 26.03.2009, L 21 KR 26/09 SFB; Beschluss vom 03.11.2010, L 21 SF 208/10 Verg).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (EuGH, Beschl. v. 19.6.2003, C 249/01; BVerfG, Beschl. v. 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03, BGH, Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04; BGH Urteil v. 10.11.2009 - X ZB 8/09).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09

    Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2010 - L 21 SF 208/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • VK Arnsberg, 25.03.2009 - VK 33/08
  • OLG Dresden, 28.12.2018 - Verg 4/18

    Voraussetzungen der Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. § 63 VgV

    Ein Nachprüfungsantrag kann aber nur dann begründet sein, wenn neben einer Rechtsverletzung zusätzlich eine zumindest nicht ausschließbare Beeinträchtigung der Auftragschancen festgestellt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011, VII-Verg 6/11, juris, Rdn. 63; Thiele in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 168 Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 77/11

    Wirksamkeit eines Vertrages zur besonderen zahnärztlichen Versorgung während der

    Auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) zu § 73b SGB V a.F. wird verwiesen.

    Was die Abrechnungsdienstleistungen betrifft, gilt das im Senatsbeschuss vom 3. August 2011 (VII-Verg 6/11) Gesagte.

    Aus den im Senatsbeschluss vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) genannten Gründen ist die Antragstellerin auch antragsbefugt.

    § 73c Abs. 3 S. 3 SGB V stellt eine vergaberechtliche Sondervorschrift dar (vgl. Senat, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11; Gabriel, in Münchener Kommentar, Beihilferecht Vergaberecht, Anl. zu § 98 Nr. 4 GWB, Rdnrn. 172, 174).

    Insoweit unterscheidet sich die Situation von derjenigen, die der Senatsentscheidung vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) zugrunde lag, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhebliche Bedenken gegen die Sozialdatenverarbeitung durch Dritte bestanden, die vom Bundessozialgericht alsbald bestätigt wurden und deren Regelung durch den Gesetzgeber nicht absehbar war.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen zur besonderen zahnärztlichen

    Auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) zu § 73b SGB V a.F. wird verwiesen.

    Was die Abrechnungsdienstleistungen betrifft, gilt das im Senatsbeschuss vom 03.08.2011 (VII-Verg 6/11) Gesagte.

    Aus den im Senatsbeschluss vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) genannten Gründen ist die Antragstellerin auch antragsbefugt.

    § 73c Abs. 3 S. 3 SGB V stellt eine vergaberechtliche Sondervorschrift dar (vgl. Senat, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11; Gabriel, in Münchener Kommentar, Beihilferecht Vergaberecht, Anl. zu § 98 Nr. 4 GWB, Rdnrn. 172, 174).

    Insoweit unterscheidet sich die Situation von derjenigen, die der Senatsentscheidung vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) zugrunde lag, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhebliche Bedenken gegen die Sozialdatenverarbeitung durch Dritte bestanden, die vom Bundessozialgericht alsbald bestätigt wurden und deren Regelung durch den Gesetzgeber nicht absehbar war.

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